
Fahrschule Berger informiert

Thema: Automatikführerschein mit Schaltwagenzulassung
Bisher war es so, dass Fahrschüler, welche die praktische Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert haben, auch nur einen Automatik-Führerschein erhalten konnten. Die Führerscheinneulinge durften demnach nicht mit einem Schaltwagen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Das ändert sich nun zum 1. April 2021. Die Beschränkung auf das Fahren nur mit Automatikgetriebe entfällt. Allerdings muss der Fahrschüler dafür eine gesonderte Schulung mit einem Schaltwagen in der Fahrschule absolvieren. Diese besteht aus:
- mindestens 10 Stunden (a 45 Minuten)
- einer 15-minütigen Testfahrt
Durch diese beiden Komponenten weist der Fahrschüler nach, dass es zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges der Klasse B mit Schaltgetriebe befähigt ist.
Thema: Berufskraftfahrer
Thorsten Berger bietet ab jetzt monatlich eine Weiterbildung zum Berufskraftfahrer an. Der nächste Kursbeginn für den LKW-Führerschein wäre Samstag, der 27. Februar 2021.
Weitere Informationen zu beiden Themen bekommt ihr gerne direkt bei Torsten Berger unter folgender Telefonnummer: 0151 59109391
Mehr Infos zur Fahrschule findet ihr unter dem Menüpunkt „Firmen“.

Quelle: Bundesgesetzblatt vom 09.12.2020