Corona: Maßnahmen der Gemeinde Diemelsee
Mit Hinblick zum Schutz der Bevölkerung und dem Blick auf einen gefährdeten
Personenkreis und nach Einschätzung des Robert-Koch-Institutes gibt
der Gemeindevorstand ab sofort geltende Regelungen bekannt:
1. Gemeindeverwaltung (alle Standorte)
Schließung für allgemeinen Publikumsverkehr. Anliegen bitte per Telefon an
05633/9899-0.
Bitte möglichst behördliche Angelegenheiten telefonisch oder auf
elektronischem Weg erledigen.
Die Organisation des öffentlichen Lebens auf allen Ebenen der Kommune wie
Abfall-, Abwasserbeseitigung, Brandschutz, Versorgung u.v.m. hat oberste
Priorität.
2. Kindergärten
Bereits am Freitag wurde vom Land Hessen beschlossen, die Kindergärten in
Adorf, Heringhausen und Vasbeck nur für die Kinder von Funktionsträgern im
Bereich der allgemeinen Sicherheit (Altenpflege, Polizei, medizinisches
Personal etc.) zu öffnen.
3. Feuerwehren
Der Brandschutz ist sichergestellt. In allen 12 Feuerwehrhäusern besteht
Zugang nur für den Dienstbetrieb der Feuerwehreinsatzabteilungen.
4. Kommunale Veranstaltungsräume
Dansenberghalle / Haus des Gastes/ Mehrzweckhallen /
Dorfgemeinschaftshäuser / Versammlungsstätten / Jugendräume bleiben bis
auf weiteres geschlossen. Betroffene Veranstaltungen sind abzusagen.
5. Kommunale Kultureinrichtungen
wie z. B. Grube Christiane in Adorf, Visionarium Diemelsee in Heringhausen,
werden ebenfalls geschlossen.
6. Trauerfeiern und Bestattungen
Hier gilt die Verordnung des Landes Hessen vom 14.03.20, die öffentliche und
nichtöffentliche Veranstaltungen ab einer tatsächlich vorhandenen oder zu
erwartenden Zahl von 100 Teilnehmern verbietet.
7. Familien- und Erlebnisbad in Heringhausen
Auch das Familien- und Erlebnisbad in Heringhausen wird ab Dienstag, 17.
März, geschlossen.
8. Sportstätten
Kommunale Hallen, Sportlerheime und alle Sportanlagen sind ab Dienstag,
17. März, geschlossen.
9. Weitere Veranstaltungen
z.B. Osterfeuer, Zirkus, etc. sind abzusagen. Weitere Veranstaltungen, die
einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis bedürfen, werden nicht genehmigt.
10.Private Veranstaltungen/Feiern
Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen, die Zahl der Coronafälle soweit
wie möglich zu begrenzen bzw. die Verbreitung auf jeden Fall zu verzögern.
Das Wohl der Allgemeinheit geht jetzt vor Einzelinteressen. Das bedeutet
auch Einschränkungen im täglichen Leben. Wir appellieren hier an Ihre
Vernunft, Ihre Solidarität und Ihr Verantwortungsbewusstsein. Prüfen Sie bitte,
ob in der jetzigen Situation private Veranstaltungen/Feiern stattfinden müssen
oder vielleicht auf später verschoben werden können. Vielen Dank.
Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 19. April 2020.
Über die aktuelle Lage werden wir regelmäßig berichteten.
Weitere Informationen gibt es bei Bedarf über die Gemeindeverwaltung Diemelsee.

Gesundheitsnetzwerk PORT bietet Unterstützung an
Aufgrund der aktuellen Situation durch den Coronavirus möchten das
Gesundheitsnetzwerk PORT ihre Unterstützung in Diemelsee anbieten.
Wenn Bürger/innen Hilfe bei der Zustellung notwendiger Medikamente oder einen
Einkaufsdienst benötigen, können sich Interessierte gerne bei dem
Gesundheitsnetzwerk unter der Telefonnummer 0151 61383812 melden.
Möchte jemand in der jetzigen Situation ehrenamtlich tätig werden, kann er sich
ebenfalls an PORT wenden. Gemeinsam werden die notwendigen Hilfen dann
zusammen koordiniert.
Das Team vom Gesundheitsnetzwerk PORT Willingen/Diemelsee
Info zur Direktanlieferung von Müll in Flechtdorf
Aufgrund des aktuellen Infektionsrisikos ist es erforderlich, die Zahl der privaten
Anlieferungen an den Umladestationen der Abfallwirtschaft des LandkreisesWaldeck-
Frankenberg (z.B. in Flechtdorf) und damit die Zahl der Kontakte für die nächste Zeit
weitgehend einzuschränken.
Bei derzeit über 1.200 Kontakten pro Woche an den Anlagen besteht ein hohes
Infektionsrisiko für das Personal und für alle Anlieferer und somit die komplette
Logistikkette der Entsorgung.
Die Annahme von privaten Kleinmengen soll deshalb bis auf weiteres im Bereich aller
Entsorgungsanlagen entfallen, um den Betrieb möglichst lange aufrecht erhalten zu
können.
Ebenso müssen ab dem 01.04.2020 die Zusatzöffnungszeiten an Samstagen für
Privatanlieferungen entfallen.
Die Funktionskette der Hausmüllabfuhr, der Umschlag und die Entsorgungswege
müssen unbedingt aufrechterhalten werden.
Im Regelfall kann der Abfall aus den privaten Haushaltungen vollständig über die
örtlich vorhandenen Einsammlungseinrichtungen entsorgt werden.
