Ausgangssperre ab 21. Dezember
Zum Schutz gegen eine Infektion mit dem Coronavirus erlässt der Landkreis für Waldeck-Frankenberg ab dem 21. Dezember eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr.

Sonderregelungen gelten nur in begründeten Ausnahmefällen und über Weihnachten. Hintergrund für diese Entscheidung sind die steigenden Infektionszahlen, die dazu geführt haben, dass der Inzidenzwert bereits seit drei Tagen deutlich über 200 liegt. Die Regelung gilt zunächst bis einschließlich 4. Januar 2021. Nach dem Eskalationskonzept des Landes Hessen ist eine Ausgangsbeschränkung bei entsprechender Entwicklung des Infektionsgeschehens vorgesehen.
Nachts unterwegs sein darf nur, wer gewichtige Gründe vorzuweisen hat – beispielsweise
für den Arbeitsweg, den Einsatz in der Feuerwehr oder den Arzt- oder Krankenhausbesuch.
Ausnahmen gelten auch für ehrenamtliche Rettungskräfte und Helfer, für getrennt lebende
Eltern beim Zurückbringen oder Abholen von Kindern und für Menschen, die beispielsweise
Familienmitglieder pflegen und betreuen. Auch Sterbebegleiter, Teilnehmer von Sitzungen
kommunaler Gremien und Besucher von Gottesdiensten sind von der Regelung
ausgenommen. Auch die Versorgung von Tieren stellt eine Ausnahme dar. Die Einhaltung
der Ausgangsbeschränkung wird von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht.
Verstöße werden mit Bußgeldern von 100 € pro Person belegt. Wer nachts dennoch unterwegs
ist, muss dies gegenüber den Gesetzeshütern entsprechend begründen.
20. Dezember 2020
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Sonderregelungen für Weihnachten
Für die Feiertage gibt es Sonderregelungen: Damit man an Heiligabend im kleinsten Familienkreis
zusammenkommen kann, gilt die Ausgangssperre am 24. Dezember erst ab 24
Uhr. Am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag ab 22 Uhr. Der Landkreis appelliert nochmals
an alle, die Kontakte auch über die Feiertage auf ein kleines Maß zu beschränken.
Über Silvester wird es keine Ausnahmen von der Ausgangssperre geben.
Auch, wenn die Infektionszahlen in den Kommunen unterschiedlich hoch sind, hat sich der
Landkreis für eine kreisweite Regelung bezüglich der Ausgangsbeschränkung entschieden.
In den vergangenen Wochen hat sich gezeigt, dass sich das diffuse Infektionsgeschehen
sprunghaft entwickeln kann. Einheitliche Vorgaben für den gesamten Landkreis sind daher
angebracht – auch um eine Akzeptanz für die getroffenen Schutzmaßnahmen zu schaffen.
Der Landkreis wertet die Entwicklung des Infektionsgeschehens weiterhin permanent aus
und wird Anfang Januar die Lage neu bewerten und entscheiden, ob die Ausgangsbeschränkungen
weitergeführt oder aufgehoben werden können.
Quelle: Gemeinde Diemelsee/ Landkreis Waldeck-Frankenberg
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